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   VG Sigmaringen, 11.04.2002 - 8 K 702/00   

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https://dejure.org/2002,17838
VG Sigmaringen, 11.04.2002 - 8 K 702/00 (https://dejure.org/2002,17838)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 11.04.2002 - 8 K 702/00 (https://dejure.org/2002,17838)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 11. April 2002 - 8 K 702/00 (https://dejure.org/2002,17838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Lärmschutz - Industriegebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baugenehmigung zur Aufstellung von zwei Kühlcontainern; Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch die Anordnung von Containern in der Nachbarschaft einer ausnahmsweise zulässigen Betriebsleiterwohnung; Voraussetzung für ein Erlöschen der Baugenehmigung; Überschreitung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 10 S 44/99

    Zulässigkeit einer Anlage zum Brechen von Gestein in einem Gewerbegebiet;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.04.2002 - 8 K 702/00
    Die baurechtliche Beurteilung eines industriellen Vorhabens erfordert vielmehr eine Vorausschau, die neben den aktuellen Störwirkungen des Betriebes für seine Umgebung auch solche Beeinträchtigungen erfasst, die in Zukunft selbst bei funktionsgerechter Nutzung der Anlage nicht auszuschließen sind, sogenannte begrenzte Typisierung (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.09.1992, NVwZ 1993, S. 987; VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 17.06.1999 - 10 S 44/99 -).

    Der maßgebliche Begriff der schädlichen Umwelteinwirkung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG ist nach ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem von § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO vermittelten Schutzniveau auszulegen (vgl. hierzu m.w.N. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.1999 - 10 S 44/99 -).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.04.2002 - 8 K 702/00
    Für die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Gebietsverträglichkeit ist auf die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.09.1992 - NVwZ 1993, S. 987).

    Die baurechtliche Beurteilung eines industriellen Vorhabens erfordert vielmehr eine Vorausschau, die neben den aktuellen Störwirkungen des Betriebes für seine Umgebung auch solche Beeinträchtigungen erfasst, die in Zukunft selbst bei funktionsgerechter Nutzung der Anlage nicht auszuschließen sind, sogenannte begrenzte Typisierung (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.09.1992, NVwZ 1993, S. 987; VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 17.06.1999 - 10 S 44/99 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1995 - 3 S 2514/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Änderung der Sach- und Rechtslage; Beurteilung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.04.2002 - 8 K 702/00
    Insoweit handelt es sich lediglich um eine Frage des Vollzugs der Baugenehmigung, die nicht im Rahmen der Nachbaranfechtungsklage zu überprüfen ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil v. 21.04.1995 - 3 S 2514/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1989 - 8 S 1172/89

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung - generalisierende Begriffe

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.04.2002 - 8 K 702/00
    Es ist ausreichend, wenn sich der maßgebliche Regelungsinhalt durch Auslegung der Gesamtumstände, insbesondere dem Bauantrag und den Bauvorlagen ermitteln lässt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 17.11.1998 - 8 S 1172/89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1988 - 3 S 2835/87

    Baugenehmigung - geändertes Vorhaben; zur Eignung von Stellplätzen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.04.2002 - 8 K 702/00
    Voraussetzung für ein Erlöschen der Baugenehmigung ist jedenfalls, dass die neue Nutzung von der bisherigen so stark abweicht, dass eine Identität von genehmigtem Bauwerk und Nutzung nicht mehr vorliegt, mithin eine erneute Überprüfung in einem Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 04.05.1988 - 3 S 2835/87 -, für den Fall einer abweichenden Ausführung).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.04.2002 - 8 K 702/00
    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 BauNVO stellt sich im überplanten Bereich als eine normativ geregelte besondere Ausprägung des Rücksichtnahmegebots dar, das gewährleisten soll, Nutzungen, die geeignet sind, Spannungen und Störungen hervorzurufen, einander so zuzuordnen, dass Konflikte möglichst vermieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 -).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.04.2002 - 8 K 702/00
    Zwar ist den Klägern beizupflichten, dass die Gebietsart für die Einzelfallbetrachtung nicht allein ausschlaggebend ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.05.1995 - 4 C 20/94 -).
  • VG Würzburg, 12.05.2022 - W 5 K 21.1020

    Erfolglose Nachbarklage gegen Agrarstandort

    Insbesondere ist nicht erkennbar oder aufgezeigt worden, dass die Betriebsleiterwohnung das festgesetzte Industriegebiet in der Weise prägt, dass auf die Belange einer Wohnnutzung in gesteigertem Maße Rücksicht zu nehmen wäre (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 11.4.2002 - 8 K 702/00 - juris).
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